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Klimaneutralität der Ministerien

Klimaneutralität der Ministerien

Ich frage die Staatsregierung,
welche Maßnahmen sie bis zum jetzigen Zeitpunkt ergriffen hat, um Klimaneutralität für ihren Ministerialbetrieb –unter Berücksichtigung von Dienstreisen, Wärmeversorgung, Pendelverkehr der Mitarbeitenden und Veranstaltungen – zu erreichen (bitte nach Vermeidung, Reduktion, Kompensation von Treibhausgasemissionen auflisten und bitte begründen, falls keine Maßnahmen ergriffen wurden), welhe weiteren Maßnahmen sie in Zukunft hierzu plant (bitte begründen, falls keine Maßnahmen geplant sind) und bis zu welchem Jahr sie das Ziel Klimaneutralität erreichen will?

Antwort der Staatsregierung

Die Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Als erstes Staatsministerium in Bayern ist das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) seit 2018 klimaneutral. Die Treibhausgasemissionen des StMUV im Jahr 2018 aus Wärmebezug, Stromverbrauch, Fuhrpark, Dienstreisen der Beschäftigten sowie Beschaffung lagen bei 630 t CO2-Äquivalente. Die ermittelte Bilanz spiegelt eine typische Verteilung entstehender Emissionen. Hierbei ist Wärme für mehr als die Hälfte der CO2-Emissionen verantwortlich. Durch den Bezug von Ökostrom (M-Ökostrom) ist der Strombe-zug klimaneutral. Verglichen mit den Emissionen der Stromerzeugung bei konventioneller Stromerzeugung (Emissionsfaktor auf Länderebene) werden so 681t CO2-Äquivalente eingespart. Potenziale zur weiteren Emissionsminderung liegen u.a. im Bereich Dienstreisen (Reduzierung der Flugreisen: „Zug vor Flug“) und beim Wärmeverbrauch (geplante Sanierung der Außenfassade). Die verbleibenden Emissionen wurden mit Zertifikaten aus einem Programm für „Sauberes Biogas für Kleinbauernhaushalte“ in Si-chuan kompensiert. Es handelt sich hierbei um hochwertige Zertifikate aus dem Clean Development Mechanism (CDM) nach dem Gold Standard, der nach Vorgaben des UN-Klimasekretariats abgewickelt wird. Das ausgewählte Projekt ist auch Bestandteil der Kompensationsaktivitäten der Bundesregierung für die Kompensation ihrer Dienstreiseemissionen.

Der weitere Weg zur klimaneutralen Verwaltung des Freistaates ist im Maßnahmenpaket zur Klimaschutzoffensive skizziert. Hierzu gehört neben der Ermittlung der Treibhausgasbilanzen nach einheitlichen Methoden auch die Kompensation der Restemissionen durch geeignete Projekte möglichst in Bayern. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll die neu zu schaffende Landesagentur für Energie und Klimaschutz übernehmen.