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Nachhaltigkeitsstrategie der Staatsregierung

Nachhaltigkeitsstrategie der Staatsregierung

Ich frage die Staatsregierung,
wann ist ein Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie vorgesehen, welche Ministerien erstellen einen Nachhaltigkeitsbericht zur Umsetzung der Maßnahmen aus ihrem Ressortbereich und wann soll das bereits für 2018 angekündigte Bürgergutachten 2030 zur Fortentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie stattfinden?

Antwort der Staatsregierung

Die Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2017 im Ministerrat beschlossen und versteht sich nicht als abschließendes Maßnahmenprogramm, sondern als langfristige Grundlage für einen dauerhaften gesellschaftlichen und politischen Prozess. Eine Fortentwicklung der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie soll daher nicht mehr als einmal pro Legislaturperiode erfolgen. Dementsprechend ist für die laufende Legislaturperiode eine Fortschreibung vorgesehen, in die auch die Ergebnisse des Bürgergutachtens 2018 einfließen sollen. Das Bürgergutachten 2018 wurde unter www.bayern.de/freistaat/jubilaeumsjahr2018 veröffentlicht.

Informationen zur beispielhaften Umsetzung, zu aktuellen Nachhaltigkeitsmaßnahmen und -projekten der Staatsregierung finden sich unter www.nachhaltigkeit.bayern.de. Alle Ministerien verantworten und konkretisieren die Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips für ihren Aufgabenbereich im Rahmen ihrer jeweiligen Ressortverantwortung.