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Definition von „Projekten zur Fluchtursachenbekämpfung“ im entwicklungspolitischen Bericht 2019 mit Ausblick 2020

Definition von „Projekten zur Fluchtursachenbekämpfung“ im entwicklungspolitischen Bericht 2019 mit Ausblick 2020 (Drs. 18/13713)

Ich frage die Staatsregierung, welche Definition von „Fluchtursachenbekämpfung“ bei der Erstellung des Entwicklungspolitischen Berichtes 2019 mit Ausblick 2020 zugrunde gelegt wurde, welche Maßnahmen die Staatsregierung ergriffen hat, um eine ressortübergreifend einheitliche Klassifizierung von Einzelmaßnahmen als „Projekte zur Fluchtursachenbekämp- fung“ gemäß dieser Definition sicherzustellen und inwiefern die Maßnahme „Fortführung der Unterstützung im Bereich der polizeilichen Ausbildung: Zusammenarbeit der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung Sulzbach-Rosenberg mit der Polizeischule der Garde Nationale in Bir Bouregba; Modul „Eigensicherungsmaßnahmen““ des Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration aus dem Jahr 2019 die Voraussetzungen zur Klassifizierung als „Projekt zur Fluchtursachenbekämpfung“ erfüllt?

Antwort der Staatsregierung

Die ersten zwei Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Dem entwicklungspolitischen Bericht 2019 lagen die Drs. bzw. Beschlüsse 17/7193 und 17/6261 zu Grunde. Im Zuge der Aufstockung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit richtet die Staatsregierung ihre Politik an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe aus. Insoweit sind alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Menschen in ihrer Heimat oder heimatnah nachhaltige Lebens- und Bleibeperspektiven zu eröffnen, auch solche der Fluchtursachenbekämpfung.“ Bei der Frage inwiefern die Maßnahme „Fortführung der Unterstützung im Bereich der polizeilichen Ausbildung: Zusammenarbeit der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung Sulzbach-Rosenberg mit der Polizeischule der Garde Nationale in Bir Bouregba; Modul ‚Eigensicherungsmaßnahmen‘ des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) aus dem Jahr 2019 die Voraussetzungen zur Klassifizierung als „Projekt zur Fluchtursachenbekämpfung“ erfüllt, wird auf die Antwort der Staatskanzlei in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration verwiesen.

Antwort der Staatskanzlei in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration:

Beeinträchtigungen der Inneren Sicherheit und Rechtstaatlichkeit begünstigen die Entstehung und Entwicklung von Fluchtursachen. Das genannte Projekt, das aus Bundesmitteln finanziert und logistisch unterstützt wird, wirkt der Entstehung dieser negativen Faktoren entgegen. Das Ausbildungsprojekt der Bayerischen Bereitschaftspolizei mit der Polizeischule in Bir Bouregba (Tunesien) trägt maßgeblich zur Unterstützung der polizeilichen Grundlagenausbildung bei und wurde aufgrund der erfolgreichen, nachhaltigen Zusammenarbeit, auch mit Auswärtigem Amt und BKA (BKA = Bundeskriminalamt), verlängert.