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Wirksames Lieferkettengesetz unterstützen

Antrag: „Wirksames Lieferkettengesetz unterstützen, in Bayern mit gutem Beispiel vorangehen“ (Drs. 18/9996)

Die Debatte um ein deutsches Lieferkettengesetz dauert immer noch an und eine Einigung steht nach wie vor aus. Deshalb fordere ich die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für die Durchsetzung von umweltbezogenen und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten einzusetzen und auf ein wirksames Lieferkettengesetz hinzuwirken. Darüber hinaus muss sie auf Landeseben die öffentliche Hand und die Unternehmen in Bayern unterstützen diese Sorgfaltspflichten einzuhalten. Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien ist aufgrund seiner rein freiwilligen Maßnahmen unwirksam: nur 13 bis 17 Prozent der Unternehmen erfüllen ihre Sorgfaltspflichten in vollem Umfang. Deutschland, aber auch im speziellen Bayern mit seinen zahlreichen großen, international tätigen Unternehmen sollte großes Interesse daran haben, sich wieder an die Spitze einer – nachhaltigen – Entwicklung zu setzen. Das bedeutet kein weiches Eckpunktegesetz, sondern ein wirkmächtiges Lieferkettengesetz mit zivilrechtlicher Haftung für Unternehmen.

Lesen Sie im untenstehenden Dokument nach, was die detaillierten Forderungen und Begründung ist, warum z.B. Standards zur Sorgfaltspflichteneinhaltung keine Mehrbelastung für Unternehmen sind.


Dokument


Rede


Stellungnahme