You are currently viewing Überarbeitung der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie

Überarbeitung der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie

Überarbeitung der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie (Drs. 18/19266)

Ich frage die Staatsregierung, wann soll die für das 3. Quartal 2021 angekündigte überarbeitete Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie vorgestellt werden, in welcher Form wird der Landtag an der Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie beteiligt und welche gesellschaftlichen Stakeholder werden in die Überarbeitung der Strategie einbezogen?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Die Staatsregierung hat sich bereits auf die Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Monatzeder vom 10.03.2021 (Drs. 18/14726) betreffend der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie zum Zeitplan wie folgt geäußert: Die Staatsregierung wird noch in der laufenden Legislaturperiode eine weiterentwickelte Nachhaltigkeitsstrategie vorlegen. Vorgesehen ist eine Behandlung im Ministerrat ab der 2. Jahreshälfte 2021. Der Ministerrat entscheidet auch über mögliche weitere Schritte.

Dies gilt unverändert. Bedingt durch erforderliche Abstimmungen ist eine Behandlung im Ministerrat erst ab Jahresbeginn 2022 zu erwarten.

Zur Beteiligung des Landtags und der gesellschaftlichen Beteiligung hat sich die Staatsregierung bereits auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hep Monatzeder vom 10.12.2020 (Drs. 18/14234) wie folgt geäußert: In die Fortentwicklung der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie sollen die Ergebnisse des Bürgergutachtens 2018 mit einfließen. Der Landtag wird im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Aufgaben eingebunden.

Auch dies gilt unverändert.