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Menschenrechte der muslimischen Minderheit der Uiguren in Xinjiang

Menschenrechte der muslimischen Minderheit der Uiguren in Xinjiang

(1) Wie beurteilt die Staatsregierung die aktuelle Menschenrechtslage in der chinesischen Region Xinjiang, wo gröbste Menschenrechtsverletzung gegenüber der muslimischen Minderheit der Uiguren belegt sind,

(2) hat die Staatsregierung Kenntnis darüber welche bayerischen Unternehmen in der chinesischen Region Xinjiang nach wie vor aktiv sind (Bitte um Aufzählung) und

(3) in welcher Form stellt die Staatsregierung sicher, dass bei Handelsbeziehungen zwischen bayerischen Unternehmen und China die Menschen-rechte in den Lieferketten eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf die Uigu-ren in Xinjiang?

Antwort der Staatsregierung

(1) Die Staatsregierung teilt die Position der Bundesregierung, die kürzlich zu dem Be-richt des Hochkommissariats der Vereinten Nationen vom 31. August 2022 zur Men-schenrechtslage in der Region Xinjiang klar Stellung bezogen hat. In ihrer Erklärung zu den kritischsten Menschenrechtssituationen weltweit hat die Bundesregierung die in dem Bericht dokumentierten Menschenrechtsverletzungen verurteilt und die chine-sische Regierung aufgefordert, mit dem Hochkommissariat zu kooperieren, die Emp-fehlungen des Berichts umzusetzen und Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang einzustellen. Zudem hat die Bundesregierung den Menschenrechtsrat, das Hoch-kommissariat und die internationale Gemeinschaft aufgefordert, die Situation weiter zu verfolgen, bis alle Vorwürfe aufgeklärt sind.

(2) Nach Kenntnis der Staatsregierung gibt es in Urumtschi, der Hauptstadt der Region Xinjiang lediglich ein Vertriebsbüro eines bayerischen Unternehmens.

(3) Durch ihr wirtschaftliches Engagement, ihre Investitionen und ihren Know-how-Trans-fer tragen bayerische Unternehmen zu nachhaltigem Wachstum und höherer Be-schäftigung in Entwicklungs- und Schwellenländern bei. Sie zeigen bereits heute ei-nen hohen Grad an unternehmerischer Verantwortung. Das Grundanliegen des deut-schen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) und des geplanten Lieferketten-gesetzes auf EU-Ebene, nämlich eine stärkere Berücksichtigung der international an-erkannten Menschenrechte, wird geteilt. Das LKSG verpflichtet Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Das StMWi unterstützt deswegen, wie die Verbände und Kammern, die grundsätzliche Zielsetzung der Bundesregierung, Men-schenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu verhindern und hohe Standards einzuhalten.