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Nachhaltigkeits-TÜV

Nachhaltigkeits-TÜV

Ich frage die Staatsregierung,
durch welche Verfahren prüft die Staatsregierung Kabinetts und Gesetzesvorlagen auf ihre Auswirkungen hinsichtlich ökonomischer, ökologischer, sozialer Nachhaltigkeit, nach welchen formalen und inhaltlichen Kriterien erfolgen diese Prüfungen und wie werden die Ergebnisse dokumentiert und zugänglich gemacht?

Antwort der Staatsregierung

Das Nachhaltigkeitsprinzip ist als Leitbild und langfristiger Orientierungsrahmen für die Politik der gesamten Staatsregierung in der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie verankert und dokumentiert. Sämtliche Vorlagen und Entscheidungen der gesamten Staatsregierung orientieren sich daher grundsätzlich auch am Nachhaltigkeitsprinzip. Konkretisierungen des Nachhaltigkeitsprinzips für bestimmte Themenfelder sind in der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie formuliert. Für die Vorbereitung und den Erlass von Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften) ist die Beachtung des Nachhaltigkeitsprinzips in den Organisationsrichtlinien (OR) der Staatsregierung speziell geregelt, vgl. Ziff.2.6. der Bekanntmachung der Staatsregierung über die Richtlinien für die Wahrnehmung und Organisation öffentlicher Aufgaben sowie für die Rechtsetzung im Freistaat Bayern vom 6. November 2001 (AIIMBI, S. 634), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. Dezember 2018 (BayMBI. 2019 Nr. 6) geändert worden ist:

„Wenn eine Vorschrift die Sicherung des sozialen, ökonomischen und ökologischen Wohlstands berührt, ist die Aufnahme des Grundsatzes der Nachhaltigkeit in einer fachbereichsspezifischen Begriffs- oder Zweckbestimmung – Sicherung des sozialen, ökonomischen und ökologischen Wohlstands auch späterer Generationen und Förderung dieser drei Ziele im Bewusstsein ihrer gegenseitigen Verschränkung und Begrenzung auf der Grundlage einer langfristigen Perspektive – zu prüfen. Beispiel etwa für die fachbereichsspezifische Begriffsbestimmung einer nachhaltigen Forstwirtschaft: Kennzeichen nachhaltiger Forstwirtschaft ist die Bewirtschaftung des Waldes in einer Art und Weise, dass die biologische Vielfalt, die Produktivität, die Verjüngungsfähigkeit, die Vitalität und die Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen zu erfüllen, erhalten bleibt und anderen Ökosystemen kein Schaden zugefügt wird.“