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Mittelabfluss Entwicklungszusammenarbeit

Mittelabfluss Entwicklungszusammenarbeit (Drs. 18/18542)

Ich frage die Staatsregierung, was die Gründe für den seit 2017 stetig wachsenden Berg an Restmitteln im Haushaltstitel für Entwicklungszusammenarbeit (685 53) (2020: 9,5 Mio. Euro, 2019: 8,7 Mio. Euro, 2018: 5,3 Mio. Euro) sind, was sie gegenwärtig unternimmt bzw. plant, um die Restmittel von zuletzt 9,5 Mio. Euro abzubauen und mit welchen Maßnahmen die Staatsregierung sicherstellen möchte, dass im Haushaltsjahr 2021 und in künftigen Jahren die eingeplanten Mittel umfassend abfließen können?

Antwort der Staatsregierung

Die in der Anfrage genannten Beträge auf dem Titel für Entwicklungszusammenarbeit (Epl. 02 03, Titel 685 53) beziehen sich auf die Haushaltsrechnungen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat aus den Jahren 2018, 2019 und 2020. Die Haushaltsrechnung übernimmt die im IHV-System (IHV = Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren) erfassten und ausgeführten Zahlungen und stellt sie den Ansätzen des Haushaltsplans gegenüber. Die genannten Mittel sind keine freien Restmittel, sondern sind grundsätzlich in konkreten Projekten gebunden, die regelmäßig über mehrere Jahre laufen. Sie werden je nach Projektfortschritt abgerufen und verausgabt. Insofern ist eine vollständige Verausgabung im Sinne des Haushaltstitels sichergestellt. Auf die dem Landtag regelmäßig vorgelegten Berichten über die entwicklungspolitischen Aktivitäten der Staatsregierung, zuletzt vom 04.09.2019, 29.07.2020 und 28.07.2021, wird verwiesen.