Über mich

Jahrgang 1951, Siegenburg in Niederbayern 

Von 1957 bis 1964 besuchte ich die Volksschule in Siegenburg. 1968 Mittleren Reife der Handelsschule und 1973 Abitur. 

1974-80 Studium der Sozialpädagogik an der Fachoberschule in München und 1980 -84 Studium der Politologie an der LMU München mit Abschluss Magister Artium. 

Schon während meines zweiten Studiums arbeite ich seit 1981 als Heimleiter beim Bayerischen Landesverband für die Wohlfahrt Hör-u. Sprachgeschädigter e.V. (BLWG e.V.), wo ich auch nach meinem Studium bis 1990 weiterarbeite. 

Nach Jahren des politischen Engagements während meiner Studienzeit und ersten Berufstätigkeit trete ich 1986 den Münchner Grünen bei

In der Zeit von 1990 bis 1996 bin ich Gesamtleiter der sozialen Einrichtungen im Schulzentrum München-Johanneskirchen. Zeitgleich engagiere ich mich im Stadtrat der Landeshauptstadt München für Bündnis 90/Die Grünen

Von 1996 – 2014 war ich dritter Bürgermeister unserer schönen Landeshauptstadt München. Zu meinen Zuständigkeitsbereichen gehörten in diesen achtzehn Jahren die Kämmerei, das Referat für Gesundheit und Umwelt, das Bau- und das Kreisverwaltungsreferat. In dieser Zeit habe ich mit einer Reihe von Projekten Grüne Politik in der Stadt sichtbar gemacht. Beispielhaft stehen dafür: das Windrad auf dem Fröttmaninger Bergl, die Renaturierung der Isar oder die Förderung des Radverkehrs, was mir sogar den inoffiziellen Titel „Radlbürgermeister“ einbrachte. 

Darüber hinaus sorgte ich dafür, dass die Themen Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und kommunale Entwicklungszusammenarbeit fest in der Stadtverwaltung verankert wurden. Mit großem Engagement habe ich mich schon damals für entwicklungspolitische Themen eingesetzt: fairer Handel, soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte, Nachhaltigkeit, Bekämpfung ungerechter Ressourcenverteilung, Umweltzerstörung und Rüstungsexporte. 

Seit den Landtagswahlen 2018 sitze ich als Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen für die Stimmkreise Pasing/Aubing und Allach/Untermenzing im Bayerischen Landtag. 

Postitionen und Gremien

Ein gutes und überschaubares Konzept und eine gute Vernetzung gehören zum Handwerkszeug eines jeden Politikers. Daher engagiere ich mich in vielen Organisationen und Einrichtungen. 

Vorstandsämter  

  • Erster Vorstandsvorsitzender von München für Harare e.V.
    Vorstandsmitglied bei  
  • A21DIGITAL – Wir fördern digitalen Wandel 
  • Bayerischen Landesverband für Hör- und Sprachgeschädigte e.V. (BLWG e.V) 
  • Nuclear Free Future Foundation (NFFA) 
  • Ehrenamtliches Vorstandsmitglied bei GrünKom (Grüner Kommunaler Verband)

 Beirat  

  • Greengineers GmbH

Förderschaften  

  • Eine Welt Netzwerk e.V. 
  • FIAN Deutschland 
  • Horizont e.V.

Mitgliedschaften  

  • AlpEuregio-Business-Club 
  • Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen Landesverband Bayern e.V. 
  • Münchener Wirtschaftsrunde, eigener Einladungskreis von KMUs 
  • Nord-Süd-Forum München e.V. 
  • WDC Schutzgemeinschaft Wale und Delfine

Transparenz

Transparenz ist eine der zentralen Forderungen von uns GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, Verwaltungsakte oder generell politische Entscheidungsprozesse. Transparenz ist auch mir ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine Einnahmen als Landtagsabgeordneter geht. 

Abgeordnetenentschädigung (Diät) 

Laut dem Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung von zur Zeit 8.886,00 € (seit 01.07.2022), welche monatlich gezahlt wird.  Diese Entschädigung unterliegt natürlich nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht. 

Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Ähnliches. 

Anpassung der Abgeordnetenentschädigung 

Diese Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich in folgender Form aus den Entwicklungen der jeweiligen Bezüge und Gehälter zusammen: 

  • zu 87,2 % aus dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich; 
  • zu 6,2% aus dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe; 
  • und zu 6,6 % aus den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe. 

Folglich könnte es auch zu einer negativen Anpassung kommen. Die auf diese komplexe Weise errechnete Anpassung wird vom Landesamt für Statistik ermittelt und muss der Landtagspräsidentin im März eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Daraufhin ist diese verpflichtet den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen. 

Die Kostenpauschale 

Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von 3.726 Euro (seit 01.07.2022). Diese Pauschale verwende ich für: 

  • Büromaterialien und Portokosten meines Büros in der Maximilianstraße in München (hier fallen für Abgeordnete keine Mietkosten an) 
  • Büroausstattung und Büromaterial in meiner Privatwohnung 
  • Informationsveranstaltungen über meine parlamentarische Arbeit (Druckkosten, Raummieten, Anzeigen, etc.) 
  • Mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten sowie Hotelkosten (Fahrten mit der Bahn innerhalb Bayerns sind gem. Art. 31 der Verfassung kostenfrei für Abgeordnete). 

Auch sie wird wie die Entschädigung jeweils zum 1. Juli eines Jahres angepasst, wobei sich die Anpassung hier an der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern bemisst. Mandatsbedingte Kosten, die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“. 

Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale jedoch wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung oder einer Vollsitzung der Fraktion werden 50 Euro und beim Versäumen einer Plenarsitzung 100 Euro abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 Euro, maximal aber 100 Euro pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer Erkrankung erfolgt nur eine hälftige Kürzung. Erkrankungen sind jeweils durch ein ärztliches Attest zu belegen. 

Informations- und Kommunikationseinrichtungen 

In jeder Wahlperiode kann ein Mitglied des Bayerischen Landtags auf Antrag für mandatsbedingte Informations- und Kommunikationseinrichtungen einschließlich der entsprechenden Schulungen gegen Nachweis bis zu 12.500 Euro erstattet erhalten, wobei ein Eigenanteil von 15 v. H. zu leisten ist. 

Personal 

Auf Antrag werden einem Mitglied des Bayerischen Landtags zur Unterstützung seiner parlamentarischen Arbeit Kosten für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge in dem im Haushaltsgesetz vorgesehenen Umfang gegen Nachweis erstattet. Die Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen für Mitarbeiter sowie entsprechender Dienst- und Werkverträge erfolgt durch das Landtagsamt (Art. 8 Abs. 1 Satz 5 BayAbgG). 

Nicht erstattungsfähig sind Kosten für Verträge mit Personen, die mit dem Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum vierten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren; dies gilt auch für Verträge mit Personen, die mit einem anderen Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren. Lebenspartner im Sinn des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder Personen, die mit einem Mitglied des Bayerischen Landtags in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, stehen Ehegatten gleich. 

Mit dem Jahresbudget bezahle ich: 

  • Meine Mitarbeiter*innen (im Landtagsbüro) 
  • Dienst- und Werksverträge z.b. für IT-Dienstleistungen oder Grafikarbeiten
  • Praktikant*innen (max. eine Person zeitgleich) 

Ich zahle nach Möglichkeit meinen Mitarbeiter*innen Ende des Jahres Weihnachtsgeld. Dies ist seitens der Landtagsverwaltung auf maximal einen zusätzlichen Bruttomonatslohn pro Mitarbeiter*in und Jahr beschränkt. Zu keinem Zeitpunkt habe ich Verwandte ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades beschäftigt. 

Altersentschädigung von Abgeordneten des Bayerischen Landtags 

Die Altersentschädigung für Abgeordnete ist vor allem an zwei Faktoren gebunden: Zum einen an eine Altersgrenze, ab der die ehemalige Abgeordnete Altersbezüge erhält und zum anderen an die Jahre, die sie dem Bayerischen Landtag angehört hat. Die diesbezüglichen Leistungen werden hauptsächlich im 2. Abschnitt des BayAbgG “Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag” geregelt: Art. 12 regelt, dass eine Altersentschädigung ausgezahlt wird, sobald die ehemalige Abgeordnete das 67. Lebensjahr vollendet und dem Bayerischen Landtag zumindest zehn Jahre angehört hat (Satz 1). 

Bei Unterbrechungen der Landtagszugehörigkeit sind die jeweiligen Perioden zusammen zu rechnen. “Mit jedem über das zehnte Jahr hinausgehenden Jahr bis zum 20. Jahr der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein halbes Lebensjahr früher.” (Satz 3). Jahre, die ein ehemaliges Mitglied des Bayerischen Landtags im Deutschen Bundestag, im Europaparlament oder in einem anderen Landesparlament mandatiert war, können auf Antrag angerechnet werden (Artikel 14 BayAbgG). 

Die Höhe der Altersentschädigung regelt Art. 13 BayAbG. Dort wird die Höhe der Altersentschädigung auf 33,5% der Mandatsentschädigung, also zur Zeit ca. ein Drittel der oben angeführten 8.445 Euro, festgesetzt. Auch hier steigt der Anteil jedoch mit jedem weiteren Jahr, in welchem der*die Abgeordnete ein Landtagsmandat ausgeübt hat. Bis zum 20. Jahr des Mandats, also vier vollen Legislaturperioden, steigt der Anteil um weitere 3,825 Prozentpunkte pro Jahr an; beträgt also folglich nach 20 Jahren Mitgliedschaft 71,75 % der Mandatsentschädigung. Die Höhe der Altersentschädigung reicht nach dem Stand von 2015/2016 je nach Dauer der Mitgliedschaft von 2.560,07 bis 5.483,14 Euro und setzt je nach Alter und Dauer der Zugehörigkeit mit Vollendung des 60. bis 67. Lebensjahrs ein. 

Versorgungsabfindung 
Für alle Mitglieder des Bayerischen Landtags, die keine nach obigem Muster errechnete Altersentschädigung erworben haben, also in der Regel nicht mindestens 10 Jahre Mitglied des Gremiums waren, setzt Art. 16 BayAbgG ein. Dieser behandelt die sog. “Versorgungsabfindung”. Dahinter verbirgt sich eine Abfindungszahlung in Höhe des maximal geltenden Höchstbeitrags (+ 20 %) zur allgemeinen Rentenversicherung. Sie wird für jeden angefangene Monat der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zu dem für den jeweiligen Monat gültigen Höchstbetrag, jedoch nur auf Antrag, gewährt. Im Fall eines Wiedereintritts in den Bayerischen Landtag beginnen jedoch die Fristen für eine Altersentschädigung von neuem an zu laufen, falls ein solcher Antrag genehmigt wurde. Die bisher im Landtag verbrachte Zeit ist also durch die Inanspruchnahme der Versorgungsabfindung abgegolten. 

Weitere Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag 
Das BayAbgG zählt hier noch einige weitere Leistungen auf. Ich erlaube mir lediglich auf die Punkte einzugehen, die für mich relevant werden könnten. 

Ein Übergangsgeld wird monatlich nach Art. 11 BayAbgG in Höhe der jeweils gültigen Entschädigung nach Art. 5 BayAbgG ausgezahlt, sofern die/ der Abgeordnete zumindest ein Jahr dem Gremium angehört hat. Es wird für jedes Jahr (bei mehr als einem halben Jahr wird aufgerundet) der Mitgliedschaft einen Monat lang, maximal jedoch 18 Monate lang, geleistet. Ab dem zweiten Monat werden nach dem Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag nahezu alle Arten von Erwerbseinkommen (außer einkommenssteuerfreie Aufwandsentschädigungen) und Versorgungsbezüge angerechnet. Sollte das Mitglied binnen der Zeit, in der das Übergangsgeld ausgezahlt wird, wieder in den Bayerischen Landtag einziehen, ruhen diese Bezüge. Eventuell sind auch entsprechende Rückerstattungen zu leisten, falls das Übergangsgeld in einer Summe ausbezahlt wurde. 

Entgeltliche Tätigkeit neben dem Mandat, die selbstständig ausgeübt wird: 

Unternehmensberatung Monatzeder, München, jährlich Stufe 3 (Verdienst 2021: 15000€) 

Sollten Fragen oder Unklarheiten in Bezug auf diese Aufstellung auftreten, zögern Sie bitte nicht mich persönlich zu kontaktieren (Kontaktpersonen). 

 

(Stand: 01.07.2022)