Grundsatz Nachhaltige Entwicklung

Bzgl. der Verfahren nach Ziff. 2.6.1 Organisationsrichtlinien (OR) – Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung, nach welchen Kriterien wird entschieden, ob die Voraussetzung aus Ziff. 2.6.1 („Wenn eine Vorschrift die Si-cherung des sozialen, ökonomischen und ökologischen Wohlstands berührt“) ...

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