Punkt 1: Kooperation
Der Kampf gegen das Coronavirus ist ein Gemeinschaftswerk. Die Ausbreitung kann nur in enger Kooperation von Bund, Ländern, Kommunen und der EU eingedämmt werden. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung steht dabei an oberster Stelle. Solidarität ist Voraussetzung für gemeinschaftliches Handeln. Der Freistaat hilft besonders betroffenen Regionen (z.B. durch Aufnahme von Patient*innen oder Lieferung von medizinischen Gütern) und unterstützt die Bemühungen der EU-Kommission um ein koordiniertes Vorgehen. Mögliche Strategien für die Zeit nach der Pandemie müssen gemeinsam mit der Wissenschaft entwickelt werden, ein festes Exit-Datum kann jetzt noch nicht benannt werden. Das Ergebnis muss allen Bürger*innen transparent kommuniziert werden.
Punkt 2: Aufstocken
Am besten Testen: Wir fordern die Aufstockung der Testkapazitäten in allen Landkreisen, mobile Teststationen bayernweit, zusätzliches Personal in den Gesundheitsämtern; außerdem müssen alle verfügbaren und geeigneten Labore schnellstmöglich für Coronatests ertüchtigt werden. So können wir nicht infizierte Personen zielgerichteter schützen, die Krankenhäuser und ihr Personal besser vorbereiten und der Wissenschaft eine bessere Datengrundlage zur Verfügung stellen. Außerdem fördert der Freistaat die Entwicklung von Virus-Schnelltests und neuen Untersuchungsmethoden. Dazu fordern wir einen Bericht im nächsten Gesundheitsausschuss.
Punkt 3: Schutz
3. Der Schutz von medizinischem und pflegerischem Personal sowie von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften, hat höchste Priorität. Diese Menschen halten unsere Gesellschaft am Laufen und dürfen selbst nicht erkranken. Der Freistaat muss alle Anstrengungen unternehmen, um ausreichend Schutzmaterial bereitzustellen und die Verteilung gerecht in allen Bereichen sicherzustellen. Vor allem Masken, Desinfektionsmittel und Schutzanzüge müssen in allen Gesundheitseinrichtungen, bei Polizei, Feuerwehr, Rettungskräften, sowie ambulante Pflegedienste und Seniorenheime, sowie niedergelassene (Zahn)ärzt*innen und Heilmittelerbringer*innen umfassend und schnellstmöglich verfügbar sein.
Punkt 4: Gefahrenzulage und Vergünstigungen
Für alle Menschen, die in Einrichtungen im ärztlichen und pflegerischen Bereich jetzt ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, um das Leben anderer zu retten, fordern wir eine monatliche Gefahrenzulage von bis zu 500 Euro (drei Euro pro Stunde). Zusätzliche Vergünstigungen wie kostenlose Mahlzeiten und Getränke in den Kliniken sind willkommen und müssen steuerneutral bleiben.
Punkt 5: Schulung von Fachpersonal
Der Kampf gegen die Coronakrisegenießt in unseren Krankenhäusern höchste Priorität. Gleichzeitig muss die medizinische und pflegerische Grundversorgung der gesamten Bevölkerung auch bei allen anderen Krankheitsbildern und in akuten Fällen gewährleistet bleiben. Wichtige Behandlungen dürfen nicht aufgeschoben werden. Deswegen ist eine rein zahlenmäßige Erhöhung von COVID19-Fachpersonal alleine nicht ausreichend. Das Gesundheitsministerium muss schnellstmöglich in Kooperation mit den Berufsfachschulen geeignete Schulungskonzepte, zur Nachschulung des eingesetzten und neu gemeldeten Personals, allen voran im Bereich der Intensivmedizin und des Beatmungsmanagements entwickeln.
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