02.11.2004

Die Panzerwiese muss geschützt werden




Die Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes auf der Panzerwiese schlägt hohe Wellen. Hundebesitzer machen mobil gegen die neue Verordnung, weil in einem bestimmten Bereich jetzt Leinenzwang eingeführt wurde. Für Bürgermeister Hep Monatzeder, der das neue Naturschutzgebiet jüngst der Öffentlichkeit vorstellte, ist dieses Verbot jedoch durchaus zumutbar. Monatzeder will erreichen, dass zukünftig nicht nur über Einschränkungen für Hunde diskutiert wird, sondern die große ökologische Bedeutung dieser Maßnahme in den Vordergrund rückt.

Das Schutzgebiet mit der Bezeichnung „Panzerwiese und Hartelholz“ liegt zwischen der Schleißheimer-, der Ingolstädter Straße und der Münchner nördlichen Stadtgrenze. Es ist das dritte Naturschutzgebiet in München neben den Gebieten „Schwarzhölzl“ und „Allacher Lohe“.

Mit der Panzerwiese konnte eine Heidefläche mit landesweit bedeutsamen Magerrasen und damit ein für den Münchner Norden charakteristischer Landschaftsraum erhalten und geschützt werden. Zusammen mit der bis in den Landkreis reichenden Fröttmaninger Heide, dem Mallertshofer Holz und der Garchinger Heide, die bereits im Landkreis liegen, stellt die Panzerwiee ein großräumiges Relikt der Münchner Heide dar. Die Erhaltung, Stärkung und Zusammenführung dieser Teilgebiete war vorrangiges Ziel der Naturschutzgebietsausweisung.
Es wurden insgesamt 178 Pflanzenarten kartiert, von denen 23 in der Roten Liste aufgeführt sind, d.h. in verschiedenem Grad gefährdet sind.

Nicht zuletzt auf Anregung der Landeshauptstadt München meldete die Bayerische Staatsregierung dem Bundesumweltministerium unter anderem die Panzerwiese mit Hartelholz nach der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie für den europäischen Biotopverbund Natura 2000.

Hep Monatzeder: „Die Panzerwiese ist eine der naturschutzfachlich wertvollsten Flächen in München. Mit der Ausweisung als Schutzgebiet werden die Panzerwiese und das Hartelholz als wichtiger Bestandteil der Naturräume in unserer Stadt dauerhaft für die Zukunft erhalten. Das Gebiet steht allen Münchnerinnen und Münchnern für die naturnahe Erholung, wie z.B. Spazieren gehen zur Verfügung. Es ist aber erforderlich, die wenigen noch verbliebenen, besonders naturschutzwürdigen Flächen auch besonders rücksichtsvoll zu behandeln, das heißt, sie mehr noch als in anderen Bereichen vor nachhaltiger Störung und Zerstörung zu bewahren. Deshalb gelten für Naturschutzgebiete bestimmte Regelungen. Hunde müssen angeleint werden, Pflanzen und Tiere dürfen nicht mitgenommen werden, das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege ist selbstverständlich untersagt, aber auch das Radfahren außerhalb ausgebauter Radwege. Ebenso dürfen in Naturschutzgebieten keine Veranstaltungen stattfinden. Diese Einschränkungen sind notwendig – und sie sind auch zumutbar.“